Das Wohnen in einem Plattenbau oder einer Reihenhaussiedlung hat seine Vorteile, aber auch einen häufigen Nachteil: Lärm von den Nachbarn. Schon ein etwas lauteres Gespräch, Schritte, Kinder, ein Haustier oder ein Musikinstrument reichen aus, und schon ist es vorbei mit der Ruhe. Wenn dies Ihren Schlaf oder Ihre Geduld beeinträchtigt, ist es an der Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Sie müssen nicht sofort umziehen – hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten.
Finden Sie zunächst heraus, welcher Lärm Sie stört
Bevor Sie irgendetwas unternehmen, lohnt es sich, die Art des Lärms zu unterscheiden, da jede Art anders behandelt wird:
- Stimmen, Fernsehen, Musik (Luftschall) dringen durch die Wand oder Decke ein und werden durch die Schalldämmung der Konstruktion gedämpft.
- Schritte, Getrampel, Herumtollen von Kindern (Trittgeräusche) kommen von oben und lassen sich am effektivsten beim Nachbarn durch eine Trittschalldämmung des Fußbodens beseitigen.
- Das Spülgeräusch und das Wassergeräusch breiten sich über die Steigleitungen und Installationsschächte aus und werden durch deren Ummantelung gedämpft.
Wenn Sie wissen, um welchen Typ es sich handelt, sparen Sie Geld für Maßnahmen, die Ihr Problem nicht lösen würden.
1. Versuchen Sie es zunächst auf gütlichem Wege
Es klingt zwar wie ein Klischee, aber oft funktioniert es. Viele Menschen haben gar keine Ahnung, wie stark ihr Lärm zu den Nachbarn dringt. Ein ruhiges Gespräch, in dem Sie erklären, was Sie wann stört, kann überraschend viel bewirken – und das ohne Kosten und ohne Spannungen.
Versuchen Sie, sich auf einfache Dinge zu einigen, zum Beispiel auf einen leiseren Modus in den späten Abendstunden. Eine höflich vorgebrachte Bitte wird meist besser angenommen als eine Beschwerde.
2. Wenn eine Einigung nicht ausreicht, nutzen Sie die offiziellen Wege
Wenn ein Gespräch nicht hilft, stehen Ihnen weitere Schritte zur Verfügung:
- Verwalter oder Eigentümergemeinschaft. Die Hausordnung regelt die Regeln des Zusammenlebens, und der Verwalter kann das Thema offiziell ansprechen.
- Die Nachtruheverordnung und die allgemein verbindliche Gemeindeverordnung. Darin ist festgelegt, was zu bestimmten Zeiten zulässig ist und was nicht. Bei wiederholten Störungen ist eine Anzeige angebracht.
- Lärmmessung und das regionale Gesundheitsamt. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreitet, bildet eine objektive Messung die Grundlage für das weitere Vorgehen. Dies gilt insbesondere für Lärm aus Betrieben, von Lüftungsanlagen oder wiederkehrenden übermäßigen Lärm.
Wichtig: Wenn der Lärm auf einen Baumangel zurückzuführen ist – beispielsweise wenn ein Neubau die Anforderungen der Norm hinsichtlich Trittschall- oder Schallschutz nicht erfüllt –, ist dies nicht Ihr Problem, sondern die Angelegenheit des Bauträgers. Auch hier ist die Messung der erste Schritt.
3. Dämmen Sie Ihre Wohnung schalltechnisch
Wenn Sie Ihre Nachbarn nicht wechseln können und der Lärm weiterhin besteht, besteht die Lösung darin, die eigene Wohnung schallisolieren zu lassen. Je nachdem, welche Art von Lärm Sie stört, gibt es folgende Lösungen:
- Die Wand zwischen den Wohnungen, wenn die Nachbarn reden und fernsehen.
- Decke bei Lärm und Schritten von oben.
- Boden- und Trittschalldämmung, wenn Sie hingegen Ihre Nachbarn unter Ihnen nicht stören möchten.
- Trittstufen und Rohrleitungen, die eine überraschend häufige und oft unterschätzte Ursache darstellen.
Es ist gut zu wissen, dass auch die Türen zum Flur oft eine Schwachstelle darstellen. Alte Hohlraumtüren lassen Lärm sowohl vom Flur herein als auch aus der Wohnung hinaus, und ihr Austausch gegen hochwertigere Türen kann Abhilfe schaffen.
Wenn Sie eine Renovierung planen, lohnt es sich, gleich dabei an die Schalldämmung zu denken, auch wenn Sie derzeit keinen lauten Nachbarn haben. Eine nachträgliche Lösung ist in der Regel teurer als die Einbeziehung in die Renovierung.
Zusammenfassung
- Stellen Sie zunächst fest, ob es sich um Stimmen, Schritte oder Geräusche aus den Rohrleitungen handelt. Jedes dieser Probleme wird anders gelöst.
- Versuchen Sie zunächst, sich mit Ihrem Nachbarn zu einigen – oft reicht das schon aus.
- Falls nicht, wenden Sie sich an den Hausverwalter, beachten Sie die Hausordnung und wenden Sie sich gegebenenfalls an den Vermessungsdienst und die Behörde.
- Ein Neubau, der die Norm nicht erfüllt, stellt einen Baumangel dar und muss vom Bauträger behoben werden.
- Die Schalldämmung der Wohnung ist eine Lösung, wenn Sie die Lärmquelle nicht ändern können. Vergessen Sie dabei nicht die Treppen und Türen.
Wenn Sie unter Lärm von Nachbarn leiden und nicht wissen, was Abhilfe schaffen könnte, melden Sie sich bei uns. Wir finden heraus, woher der Lärm tatsächlich kommt, und schlagen Ihnen eine Lösung vor, die genau auf Ihre Wohnung zugeschnitten ist – von den Wänden und Decken bis hin zu den Treppenläufen.