Lärm in der Industrie ist keine Frage des Komforts. Es handelt sich um ein Risiko, für das in der slowakischen Gesetzgebung genau festgelegte Grenzwerte gelten, und deren Überschreitung führt zu einer Reihe konkreter Verpflichtungen für den Arbeitgeber. Werden diese nicht erfüllt, führt dies in der Regel zu einem Feststellungsbescheid der Arbeitsaufsichtsbehörde oder im schlimmsten Fall zur Anerkennung einer Berufskrankheit.
Gleichzeitig ist Lärm eines der wenigen Risiken, die sich zuverlässig messen und zuverlässig reduzieren lassen. Der folgende Text fasst zusammen, wo die Grenzen liegen und was man dagegen tun kann.
Drei Grenzen, die Sie kennen müssen
Der Schutz der Arbeitnehmer vor Lärm wird durch die Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 115/2006 Z. z. geregelt. Dabei wird mit der täglichen Exposition LAEX,8h, also dem auf eine achtstündige Schicht umgerechneten Durchschnittswert, und mit dem Spitzenschalldruck LCPk gearbeitet.
| Grenze | Wert | Was lässt sich daraus ableiten? |
|---|---|---|
| Unterer Aktionswert | 80 dB (Spitzenwert 135 dB) | Der Arbeitgeber muss Gehörschutz bereitstellen, die Mitarbeiter informieren und schulen sowie ihnen eine Höruntersuchung anbieten |
| Oberer Aktionswert | 85 dB (Spitzenwert 137 dB) | Es müssen Schutzvorrichtungen verwendet werden, der Bereich ist zu kennzeichnen und der Zugang zu beschränken; vorgeschrieben sind vorbeugende ärztliche Untersuchungen sowie ein Programm technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Lärmreduzierung |
| Grenzwert | 87 dB (Spitzenwert 140 dB) | Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Dämpfung durch Gehörschutz. |
Zwei Dinge, die in der Praxis falsch ausgelegt werden:
Entscheidend ist die Gesamtdosis, nicht der Momentanwert. Ein Pegel von 95 dB während einer Stunde pro Tag ist hinsichtlich der Exposition etwas anderes als 85 dB während einer gesamten Schicht. Deshalb wird die Exposition gemessen und berechnet, nicht der Höchstwert auf dem Display.
Gehörschutz ist keine Lösung, sondern das letzte Mittel. Ab 85 dB verlangt der Gesetzgeber von Ihnen ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen. Das bedeutet, dass Sie den Lärm an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg reduzieren müssen, und Gehörschutz dient erst dann, wenn noch Lärm übrig bleibt. Es reicht nicht aus, den Mitarbeitern Ohrenschützer auszuhändigen und die Angelegenheit damit als erledigt zu betrachten.
Und dann ist da noch der Lärm in der Umgebung
Wenn sich Ihr Betrieb in der Nähe eines Wohngebiets befindet, gilt eine zweite Vorschriftenebene: Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 549/2007 Z. z., die die zulässigen Lärmgrenzwerte im Außenbereich festlegt. Vor den Fenstern von Wohngebäuden liegen diese Werte je nach Gebietskategorie in der Regel bei 50 dB tagsüber und 45 dB nachts.
Dies ist in der Praxis ein häufigerer Grund für Beschwerden als der Lärm innerhalb der Halle. Die Lärmquellen sind in der Regel Kompressoren, Lüftungsanlagen, Kühlaggregate, Absauganlagen und der Güterverkehr auf dem Gelände, insbesondere in den Nachtstunden.
Ablauf: Quelle, Weg, Mensch
Die Reihenfolge ist nicht zufällig und stellt keine bloße Empfehlung dar, sondern folgt der Logik der Vorschriften.
1. Quelle
Die wirksamsten und – umgerechnet in Dezibel – kostengünstigsten Maßnahmen werden direkt an der Maschine umgesetzt.
- Schallschutzhaube für Maschinen. Eine richtig konzipierte Haube senkt den Schallpegel in der Regel um 15 bis 25 dB. Konstruktiv handelt es sich um eine massive Ummantelung (aus Stahl oder Sandwichblech) mit einer schallabsorbierenden Füllung aus Mineralwolle hinter einem perforierten Blech auf der Innenseite. Entscheidend ist die Abdichtung: Jede nicht verschlossene Öffnung, jede Durchführung oder undichte Tür verringert die Wirksamkeit der Verkleidung um mehrere Dezibel.
- Schwingungsdämpfende Lagerung. Wenn die Maschine Schwingungen auf den Boden oder die Hallenkonstruktion überträgt, hilft die Abdeckung allein nicht weiter. Der Schall breitet sich durch die Konstruktion aus und wird an anderer Stelle abgestrahlt. Die Lösung sind elastische Unterlegscheiben und Schwingungsdämpfer unter der Maschine.
- Schalldämpfer für Rohrleitungen, Absauganlagen und Lüftungstechnik. Ohne sie wird der von der gekapselten Maschine erzeugte Lärm über die Rohrleitungen zurückgeleitet.
2. Verbreitungsweg
- Lärmschutzwände und -kabinen zwischen lärmintensiven Anlagen und Arbeitsplätzen, an denen sich Personen aufhalten.
- Schallschutz der Trennwände zwischen der Produktion und den Büros, der Werkstatt oder dem Labor.
- Schallabsorbierende Gestaltung der Halle. An dieser Stelle muss man ehrlich sein: Schallabsorbierende Deckenverkleidungen und Schallabsorber reduzieren den Nachhall in der Halle und damit auch das reflektierte Schallfeld, typischerweise um 3 bis 6 dB. Dies verbessert die Verständlichkeit von Anweisungen, verringert die Ermüdung und senkt den Schallpegel in den weiter entfernten Bereichen der Halle. Für Personen, die direkt an der Maschine stehen, wird der Schallpegel dadurch jedoch nicht verringert. Dort ist der direkte Schall ausschlaggebend, und die einzige Lösung ist eine Schutzhaube oder eine Kabine. Wer verspricht, dass eine Akustikdecke die Lärmbelastung des Bedieners löst, verspricht Unmögliches.
3. Der Mensch
- Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsplatzrotation, Verkürzung der Arbeitszeit in der Lärmzone, Verlegung lauter Arbeitsvorgänge außerhalb der Schicht mit der höchsten Personalbesetzung.
- Gehörschutz mit angegebener Dämpfung (SNR oder H-, M-, L-Werte), ausgewählt entsprechend dem Spektrum des Lärms und nicht nach dem höchsten Wert auf der Verpackung. Bei niederfrequentem Lärm muss die Auswahl anders erfolgen als bei hochfrequentem Lärm.
- Vorsicht vor Überdimensionierung: Eine zu hohe Dämpfung verhindert, dass Warnsignale und Kommunikation gehört werden können, und die Mitarbeiter werden beginnen, sich die Gehörschutzkapseln aus den Ohren zu nehmen.
Materialien, die nicht in die Industrie gehören
Eine praktische Anmerkung: Herkömmlicher Polyurethan-Akustikschaum, wie man ihn aus Aufnahmestudios kennt, ist für Produktionsumgebungen nicht geeignet. Er saugt Öl und Staub auf, lässt sich nicht reinigen und stellt eine Brandgefahr dar.
Im industriellen Einsatz kommen Materialien zum Einsatz, deren Brandverhaltensklasse gemäß EN 13501-1 nachgewiesen ist, typischerweise Mineralwolle der Klasse A1 in Kombination mit perforiertem Blech oder einer abwaschbaren Folienbeschichtung.
Wo soll man anfangen?
- Lassen Sie den Lärmpegel messen. Ohne Messung wissen Sie nicht, ob Sie über 80 oder über 85 dB liegen, und somit auch nicht, welche Verpflichtungen für Sie gelten. Für behördliche Zwecke muss die Messung von einer fachlich qualifizierten Stelle durchgeführt werden; eine App auf dem Handy reicht dafür nicht aus.
- Ermitteln Sie die Hauptursachen. In der Regel verursachen zwei oder drei Maschinen den Großteil der Probleme, während der Rest der Halle nur eine untergeordnete Rolle spielt.
- Gehen Sie dabei in der Reihenfolge „Quelle, Weg, Mensch“ vor. Das ist kostengünstiger und entspricht zudem den gesetzlichen Vorgaben.
Wenn Sie sich mit Lärmproblemen in der Produktion befassen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir messen die Schallpegel und die Lärmbelastung, entwerfen Abschirmungen, Kabinen und akustische Maßnahmen für die Halle und können das Ergebnis nach der Umsetzung durch eine Kontrollmessung belegen.